|
Medizinische Versorgungszentren: Für wen, warum und wofür? |
|
|
|
|
Monday, 7. September 2009 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zu medizinischen Versorgungszentren auf MVZ - RECHT von RECHTSANWALT DR. LARS LINDENAU, Nürnberg
Medizinische Versorgungszentren: Für wen, warum und wofür ?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in der Bundesrepublik Deutschland unter dem Gesichtspunkt „Strategische Positionierung“ untersucht. Wesentliche Aussagen dieser Untersuchung werden im Folgenden auszugsweise wiedergegeben und kommentiert.
Die Untersuchung fasst zusammen, dass sich die ca. 1.100 MVZ im Versorgungssystem etabliert haben und im Rahmen des Kollektivvertrages agieren. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) hat der Gründungsentwicklung Impulse gegeben. Konkret sind die Gründungen seit 2007 durch Krankenhäuser leicht gestiegen und haben mit der Anzahl vertragsärztlichen Gründungen seit diesem Zeitpunkt gleichgezogen.
Unsere Erfahrungen sind, dass das VÄndG insbesondere der Gründung durch Krankenhäuser und Kliniken weitere Impulse gegeben hat. Vertragsärzte dagegen müssen nicht zwingend ein MVZ gründen. Die meisten Kooperationsformen neuer Prägung (nach VÄndG) lassen sich auch in einer Gemeinschaftspraxis/Berufsausübungsgemeinschaft verwirklichen.
Die Untersuchung stellt weiter fest, dass die Umsätze der MVZ durchschnittlich eher gestiegen sind. Rund 50 Prozent der Teilnehmer gibt eine Umsatzsteigerung seit Gründung an. Sinkende Einnahmen stellen die Ausnahme dar. Dies gilt für vertragsärztliche MVZ noch deutlicher als für Krankenhaus-MVZ.
Grundsätzlich können wir diese Aussagen bestätigen, wenn auch nur grob. Allerdings ergeben sich höchst unterschiedliche betriebswirtschaftliche Entwicklungen, z.B. je nach Fachrichtung, KV und Standort.
Die weiteren Ergebnisse sind durchaus nachvollziehbar:
-
Verglichen mit 2005 haben MVZ an Kooperationsintensität im Gesundheitssektor zugelegt.
-
MVZ sind weiterhin stärker in städtischen Gebieten anzutreffen als in ländlichen Regionen.
-
Unterschiede leiten sich stärker vom Betreibertyp ab als von Aspekten wie „Größe“ oder „Standort“.
-
Krankenhaus-MVZ stehen den Möglichkeiten des VÄndG positiver gegenüber als Vertragsarzt-MVZ und schätzen die Konsequenzen für den ambulanten niedergelassenen Bereich weniger kritisch ein.
-
Umstritten ist das berufspolitische Rollenbild der ärztlichen Selbstverwaltung.
-
Das von Vertragsärzten und das von Krankenhäusern gegründete MVZ stellen die beiden Hauptgruppen dar. Nachdem es zunächst etwa 2/3 Vertragsarzt-MVZ gab und 1/3 Krankenhäuser-MVZ, steigt in den letzten beiden Jahren der Anteil der Krankenhaus-MVZ bis wohl demnächst gleich viele Vertragsarzt-MVZ und Krankenhaus-MVZ existieren.
-
Der Trend hin zu größeren Einheiten ist ablesbar, was sich auch in der intensiveren Nutzung der VÄndG-Möglichkeiten zeigt. Das gilt aber auch in hohem Maß für Gemeinschaftspraxen und ähnliche Kollektive.
-
Bei vertragsärztlichen MVZ ist eine Entwicklung zu größeren Einheiten ebenfalls erkennbar: Häufiger wird die GmbH als Gesellschaftsform gewählt als die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie ein kaufmännischer Leiter eingesetzt.
-
Derzeit decken MVZ sowohl die spezialisierte Behandlung als auch die Grundversorgung ab. Das Tätigkeitsprofil ist nach den Daten der Untersuchung standortabhängig bzw. abhängig von der umgebenden Einwohnerdichte: In ländlichen Gebieten sind MVZ eher grundversorgend tätig als in städtischen Gebieten.
Die Untersuchung kann sich nicht ganz freimachen von der Sichtweise der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Trotzdem sind einige zutreffende Untersuchungsergebnisse nicht von der Hand zu weisen.
Das MVZ führt – zahlen- und versorgungsmäßig – ein Nischendasein in Deutschland. Dafür taucht es immer wieder – m.E. überrepräsentiert - in den örtlichen Zeitungen auf, insbesondere dann, wenn es als berufs- und versorgungspolitischer Zankapfel um die Freiberuflichkeit der Ärzteschaft, um anonyme Versorgung und gewinnmaximierende Kapitalgesellschaften herhalten muss. Von solchen Diskussionen ist regelmäßig nicht viel zu halten. Sie gehen großenteils schlicht an der Realität vorbei.

|
RÖDL & PARTNER GbR
RECHTSANWÄLTE StB WP
Dr. Lars Lindenau
Rechtsanwalt
|
Äußere Sulzbacher Straße 100
90491 Nürnberg
Telefon: 0911 - 91 93-2072
Telefax: 0911 - 91 93-2079
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.roedl.de
|
|