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Redaktionelle Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie § 40 Abs.1 Nr. 2 S.2 |
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Monday, 6. July 2009 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zur Redaktionellen Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie § 40 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 - Nachbesetzung von Sonderbedarfsanstellungen in medizinischen Versorgungszentren zur Dialyseversorgung auf MVZ - Recht von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JOACHIM MESSNER, Mainz
Redaktionelle Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie § 40 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 -
Nachbesetzung von Sonderbedarfsanstellungen in medizinischen Versorgungszentren zur Dialyseversorgung
Bisher war fraglich, ob bei der Nachbesetzung von Sonderbedarfsanstellungen in medizinischen Versorgungszentren die Sonderbedarfsanstellung für Dialyse § 24 Buchst. e) VÄBPL-RL anders behandelt wird, als die übrigen Sonderbedarfsanstellungen. Hintergrund der derzeitigen Verweisungsregelung ist, dass die Auffassung vertreten wurde, dass einem medizinischen Versorgungszentrum kein Versorgungsauftrag für Dialyse nach Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV erteilt werden kann. Diese Rechtsauffassung ist mittlerweile aufgegeben worden. Viele Kassenärztliche Vereinigungen erteilen auch medizinischen Versorgungszentren mit angestellten Ärzten einen Versorgungsauftrag für Dialyse nach Anlage 9.1 BMV-Ä. Die Aufhebung der Einschränkung in dem Verweis vollzieht diese Rechtsanwendung und beinhaltet eine Klarstellung der Rechtslage.
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Joachim Messner
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