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Zur Ausgestaltung eines MVZ |
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Medizinrechtlicher Fachbeitrag zur Ausgestaltung eines MVZ auf MVZ-RECHT von RECHTSANWALT & FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT KATRI LYCK, Frankfurt / Bad Homburg
Zur Ausgestaltung eines MVZ
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) muss am Vertragsarztsitz alle ärztlichen Leistungen erbringen, um fachübergreifend tätig zu sein. Leistungen eines Fachgebiets können nicht ausschließlich in einer Zweigpraxis erbracht werden. Zwei selbständige Praxen unter dem Dach eines MVZ sind damit nach gegenwärtiger Rechtslage nicht zulässig.
SG Marburg, Beschluss vom 22.02.2008, Az: S 12 KA 47/08 ER
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MEDIZINANWÄLTE L&P
Katri Helena Lyck
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Medizinrecht
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Nehringstraße 2
61352 Bad Homburg
Telefon: 06172 - 13 99 60
Telefax: 06172 - 13 99 66
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